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Gebirgsflugausbildung (MOU)
...Eines der Highlights in der
Helikopterfliegerei

ca.12 Tage 35 Flugstunden

Die Ausbildung im Gebirgsflug (MOU) stellt für den Helicopterpiloten eine besondere Herausforderung dar: Witterungsbedingungen, Flugtaktik, Leis­tungs­be­rech­nun­gen und Not­ver­fahren in Höhen über 1100 müM werden durch spezialisierte Fluglehrer ver­mit­telt. Es werden nach den Anforderungen des BAZL 200 Anflüge auf die Gebirgslandeplätze der Schweiz intensiv und individuell trainiert.

Ausbildung:
besteht aus ca. 35 Flugstunden:
  • 50 Anflüge bis 2´000 m/M
  • 150 Anflüge auf 20 verschiedene offizielle Gebirgslandeplätze über 2´000 m/M, darin enthalten sind 50 Anflüge auf 10 verschiedene offizielle Ge­birgs­lan­deplätze über 2´000 m/M.

Gesetzliche Vorraussetzungen Gebirgsflug CH Anforderungen (Art. 122, RFP)

Für den Erwerb einer Erweiterung für Landungen im Gebirge muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss wenigstens 100 Flugstunden auf Hubschraubern nachweisen.
  • Er muss die Ausbildung im Gebirgsflug mit Hubschraubern nach den Richtlinien des Bundesamtes für Zivilluftfahrt absolviert haben.
  • Er muss eine Flugprüfung bestanden haben, welche mindestens 2 Landungen in Höhenlagen von 1100–2000 Meter über Meer und 3 Landungen über 2000 Meter über Meer, wovon eine Landung über 2700 Meter über Meer enthalten muss.
Berechtigung (Art. 123, RFP) Der Träger einer Erweiterung für Landungen im Gebirge ist berechtigt:
  • nichtgewerbsmässige Landungen im Gebirge auszuführen;
  • Passagiere mitzuführen, wenn er in den letzten 12 Monaten wenigstens 50 Anflüge mit Landungen im Gebirge oder einen Kontrollflug mit einem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt bezeichneten Hubschrauber­fluglehrer an Bord ausgeführt hat. Der Kontrollflug ist vom Fluglehrer im Flugbuch zu bestätigen.

Ausländischer Ausweis (Art. 124, RFP)

Träger ausländischer Ausweise für Landungen im Ge­bir­ge dürfen solche Landungen in der Schweiz erst ausführen, nachdem ihre Eignung von einem schwei­ze­rischen Fluglehrer, der Hubschrauberpiloten in der Ge­birgs­landetechnik ausbilden darf, geprüft worden ist. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Bei den obigen Angaben handelt es sich um einen Auszug aus dem Reglement über die Ausweise für Flugpersonal (RFP). Für die Richtigkeit und Vollstän­dig­keit kann keine Verantwortung übernommen werden.

 

Kontrollblatt Ausbildung MOU Helikopter

Kontrollblatt Flugprüfung MOU Helikopter

Gebirgslandeplätze Schweiz

Bild Planuraütte
Vor uns der Clariden Hüfifirn 9650ft/MSL
(2924 müM)
Bild Planura
Innencheck im Hubschrauber für den Start auf dem Gletscher Hüfifirn (Systemkontrolle)

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