Gebirgsflugausbildung (MOU)
...Eines der Highlights in der
Helikopterfliegerei
ca.12 Tage 35 Flugstunden
Die Ausbildung im Gebirgsflug (MOU) stellt für den Helicopterpiloten eine besondere Herausforderung dar: Witterungsbedingungen, Flugtaktik, Leistungsberechnungen und Notverfahren in Höhen über 1100 müM werden durch spezialisierte Fluglehrer vermittelt. Es werden nach den Anforderungen des BAZL 200 Anflüge auf die Gebirgslandeplätze der Schweiz intensiv und individuell trainiert.
Ausbildung:besteht aus ca. 35 Flugstunden:
- 50 Anflüge bis 2´000 m/M
- 150 Anflüge auf 20 verschiedene offizielle Gebirgslandeplätze über 2´000 m/M, darin enthalten sind 50 Anflüge auf 10 verschiedene offizielle Gebirgslandeplätze über 2´000 m/M.
Gesetzliche Vorraussetzungen Gebirgsflug CH Anforderungen (Art. 122, RFP)
Für den Erwerb einer Erweiterung für Landungen im Gebirge muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:- Er muss wenigstens 100 Flugstunden auf Hubschraubern nachweisen.
- Er muss die Ausbildung im Gebirgsflug mit Hubschraubern nach den Richtlinien des Bundesamtes für Zivilluftfahrt absolviert haben.
- Er muss eine Flugprüfung bestanden haben, welche mindestens 2 Landungen in Höhenlagen von 1100–2000 Meter über Meer und 3 Landungen über 2000 Meter über Meer, wovon eine Landung über 2700 Meter über Meer enthalten muss.
- nichtgewerbsmässige Landungen im Gebirge auszuführen;
- Passagiere mitzuführen, wenn er in den letzten 12 Monaten wenigstens 50 Anflüge mit Landungen im Gebirge oder einen Kontrollflug mit einem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt bezeichneten Hubschrauberfluglehrer an Bord ausgeführt hat. Der Kontrollflug ist vom Fluglehrer im Flugbuch zu bestätigen.
Ausländischer Ausweis (Art. 124, RFP)
Träger ausländischer Ausweise für Landungen im Gebirge dürfen solche Landungen in der Schweiz erst ausführen, nachdem ihre Eignung von einem schweizerischen Fluglehrer, der Hubschrauberpiloten in der Gebirgslandetechnik ausbilden darf, geprüft worden ist. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Bei den obigen Angaben handelt es sich um einen Auszug aus dem Reglement über die Ausweise für Flugpersonal (RFP). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Verantwortung übernommen werden.
Kontrollblatt Ausbildung MOU Helikopter